Fragen rund ums Thema Spenden? Wenn Sie wissen wollen, wie die Stiftung WeltKinderLachen organisiert ist oder wie unsere Spendengelder verwaltet werden, erhalten Sie hier Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – übersichtlich und kompakt.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, Kindern und Jugendlichen in Not im Raum Altötting und Mühldorf zu helfen.
Transparente Offenlegung der Finanzen ist für unseren Träger, die Stiftung SLW Altötting, als Verwalter der Stiftung WeltKinderLachen selbstverständlich.
Die Sofort- und Projekthilfen, die von Schulleitungen, Kindergärten, Vereine oder Kinder- und Jugendhilfen durchgeführt werden, werden ausschließlich über Spendengelder finanziert. Auf diese Weise kann schnell und unmittelbar Hilfe geleistet werden. Deshalb sind wir auf weitere Spenden angewiesen.
Spendenkonten Stiftung WeltKinderLachen:
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN DE73 7116 0000 0002 0260 40
BIC GENODEF1VRR
Sparkasse Altötting-Mühldorf
IBAN DE44 7115 1020 0026 0084 82
BIC BYLADEM1MDF
Wir legen größten Wert auf die Transparenz für Spender. Sprechen Sie uns an. Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft über die Einnahmen und Verwendung der Mittel. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns helfen.
Spenden bis 300 Euro können Sie mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen. Erst ab einer Spendenhöhe von über 300 Euro ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung erforderlich. Dafür benötigen wir Ihre Kontaktdaten, die Sie auf Ihrem Überweisungsträger oder in unserem Kontaktformular hinterlassen können.
Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts bei Ihrem Finanzamt vorlegen.
Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung Ihres Kreditinstitutes. Zusätzlich zur Buchungsbestätigung müssen Sie die auf der Rückseite des Einzahlungsbelegs aufgedruckten Angaben zum Freistellungsbescheid vorlegen.
Die Stiftung WeltKinderLachen ist eine Zustiftung innerhalb der Stiftung SLW Altötting. Die Stiftung SLW Altötting wurde im Jahr 1976 in enger Verbundenheit mit der Provinz der Bayerischen Kapuziner als Kinderhilfswerk der Kapuziner gegründet und aus diesen Wurzeln heraus mit der Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts ausgestattet. Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Einrichtungen, soweit diese nach dem kirchlichen Selbstverständnis dazu dienen, den Verkündungsauftrag der Kirche wahrzunehmen, dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen. Bei den von der Stiftung betriebenen Kindertagesstätten, Schulen, Horten und Wohngruppen steht regelmäßig der pastorale Aufgabenbereich im Vordergrund und damit eine hoheitliche Aufgabe. Für Spenden, die die Stiftung mit ihren Einrichtungen zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erhält, ist sie berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Die Satzung der Stiftung WeltKinderLachen können Sie hier downloaden.