Geldauflagen
Nachhaltige Sicherung unseres Engagements für Kinder in Not
Die gemeinnützige Organisation Stiftung WeltKinderLachen ist berechtigt, Geldauflagen von Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten zu erhalten. Durch die Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren unterstützen Sie uns als Richter oder Staatsanwalt dabei, unser langfristiges Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Wir gehören als eine Zustiftung zu unserem Träger Stiftung SLW Altötting.
Geldauflagenkonto
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN DE73 7116 0000 0002 0260 40
BIC GENODEF1VRR
Stiftung WeltKinderLachen
Neuöttinger Str. 64
84503 Altötting
Tel.: 08671 980-271
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